Mit einem Blick auf mein Social Media-Account glauben, dass du mich kennst? Versuchst, anhand weniger Postings zu rekonstruieren, was andere Personen so den ganzen Tag so treiben? Vermuten, dass man ja so close sei – nur, weil man mal etwas sieht oder wahrnimmt? Tja, da muss ich dich enttäuschen. Das ist schon lange nicht mehr so. Weder bei den großen Creators, schon gar nicht bei Unternehmen. Und ja, inzwischen auch nicht mehr bei mir. Auch ich poste schon lange nicht mehr live, was ich gerade mache – sondern bewusst verzögert. Das ist, zumindest in meinem Fall, keine Irreführung, sondern schlicht Selbstschutz. Oder einfach nur mein Bedürfnis, das Recht auf Privatsphäre wahrzunehmen. Ich blogge zwar, bin in meinem Fachbereich selbstständig und poste hier auf meinem privaten Blog diverse Stories übers Fotografieren und Reisen. Aber eben nur bis zu einem gewissen Punkt und nicht darüber hinaus.
Die Privatsphäre als Menschenrecht
Privatsphäre ist kein nettes Extra, sondern ein grundlegendes Recht. Zumindest in den (meisten) Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. In der EU ist der Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten als Grundrecht verankert. In Österreich ist das Recht auf Datenschutz ebenfalls ausdrücklich geschützt. Gerade im digitalen Alltag bedeutet das nicht nur, dass andere nicht alles über uns wissen sollen, sondern auch, dass wir selbst entscheiden dürfen, was wir preisgeben und was nicht.
Diesen Grundsatz habe ich inzwischen auch auf mein analoges Leben übertragen. Konkreter: Man kann mich noch so sehr über sensible Themen ausfragen: Wenn es für mich keine Vertrauensperson ist, werde ich solche Fragen nicht mehr wirklich beantworten („Viel reden, wenig sagen.“). Wenn ich etwas mit einzelnen Personen zu besprechen habe, dann mache ich das mit ihnen persönlich. Wer von außen versucht, hierzu Infos zu erhalten (warum auch immer), bekommt eben ausweichende bis nichtssagende Antworten. Könnte ich solche Fragen auch einfach nur abblocken? Ja. Problem: Das wird in manchen Regionen als rüde empfunden. Also suche ich eben andere Wege, um meine Privatsphäre trotzdem zu schützen.
Das gefühlte Recht auf Privatsphäre
Neben dem rechtlichen Schutz gibt es somit auch ein gefühltes Recht auf Privatsphäre: das Bauchgefühl, wann etwas zu nah wird. Dieses Empfinden ist oft der erste Hinweis darauf, dass eine (persönliche) Grenze überschritten wird, auch wenn man die juristische Lage noch nicht im Detail kennt. Das ist wichtig, weil Datenschutz und Persönlichkeitsrechte in der Praxis oft erst dann spürbar werden, wenn etwas nicht mehr nur öffentlich, sondern persönlich wird.
Damit wird wahrscheinlich auch verständlich, warum ich mich weigere, über Vergangenes nicht zu sprechen. Mit den Personen, die es betrifft, habe ich es für gewöhnlich schon längstens geklärt – und mir ist wichtig, dass es eine Angelegenheit zwischen uns ist und bleibt. Solche Gespräche führe ich zudem unter vier Augen (und wenn es die Umstände zulassen, möglichst ohne weitere, neutrale Personen). Den Rest vom Fest hat es schlicht nicht zu interessieren, was war (oder was eben nicht war). Ich merke gerade beiläufig, dass ich wieder in eine sehr direkte Sprache abgleite. Also schnell weiter zum Sachlichen – bevor mir jemand vorwirft, andere indirekt zu brüskieren.
Wie informiert man sich als Laie über das eigene Recht auf Privatsphäre?
Wer sich als Laie informieren will, sollte mit den offiziellen Grundlagen beginnen: DSGVO, österreichisches Datenschutzrecht sowie diverse Erklärseiten der Datenschutzbehörden. Da ich meinen Wohnsitz in der Europäischen Union habe, werde ich mich auch weiterhin darauf beziehen. Zurück zum Gedanken: Die DSGVO betrifft personenbezogene Daten natürlicher Personen. Also Daten, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Für die Praxis heißt das: lieber mit belastbaren Quellen starten als mit (gefährlichem) Halbwissen aus Social Media, seltsamen (aber zumeist sehr überzeugend vorgetragenen) Behauptungen aus dem eigenen Umfeld oder „Das macht man halt so“-Gewohnheiten.
Datenschutz und persönliche Gespräche – für mich besteht da kein Unterschied.
Nun könnte man meinen, dass Datenschutz und persönliche Gespräche wenig bis nichts miteinander zu tun haben. Dass ich an dieser Stelle einiges durcheinander werfe. Nein, sie haben sogar extrem viel miteinander zu tun. Streng genommen ist auch ein persönliches Gespräch meist eine Weitergabe von Informationen – also Daten. Etwas sachlicher formuliert: Aus Sicht der DSGVO kann die mündliche Mitteilung personenbezogener Informationen eine Verarbeitung in Form einer Offenlegung bzw. Übermittlung personenbezogener Daten darstellen. Auch für Gespräche gibt es also Regelungen, die sogar unterschiedlich stark ausgeprägt sein können – je nach dem, in welchem Kontext die mündliche Weitergabe von Informationen erfolgt:
- Ein:e Vereinsfunktionär:in gibt Mitgliederdaten weiter.
- Ein Unternehmen teilt Kundendaten mit anderen Unternehmen.
- Ein:e Arbeitgeber:in spricht mit Dritten über (ehemalige) Mitarbeitende.
- Eine Ärztin bzw. ein Arzt spricht mit Unbefugten über Patient:innen.
Eine Frage des Vertrauens
Je nach Gesprächssituation entstehen somit gewisse Machtverhältnisse. Heißt das dann, dass die (vermeintlich) ranghöhere Person automatisch mehr Macht hat? Ja – mit einem entschiedenen ABER: Ich selbst kann, u. a. mit einer eingeschränkten Informationsweitergabe, dafür sorgen, dass dieses Machtgefälle nicht zu groß wird. Wenn man mit Menschen spricht, dann sollte man sich immer bewusst machen, ob man einer Person vertrauen kann (oder eben auch nicht). Würdest du deiner Ärztin oder deinem Arzt vertrauen? Bitteschön, hoffentlich ja! Würdest du aber z. B. deinem Chef oder deiner Chefin auch Privates anvertrauen? Hier wird es schon etwas kniffliger (weil diese Person theoretisch das Anvertraute an einem anderen Zeitpunkt gegen dich verwenden könnte – mit Folgen für deine berufliche Gegenwart und Zukunft).
Und wie sieht es bei Unternehmen aus, deren eigentliches Geschäftsmodell es ist, so viele Daten wie möglich von dir zu erhalten, um dir zielgerichtet Werbung zuzuspielen, mit deren Einschaltung sie wiederum Geld verdienen? Würdest du diesen dein Innerstes anvertrauen? Deine höchstpersönlichen Gedanken? Das Ganze am besten live, ungefiltert und für wirklich alle sichtbar? Wenn du an dieser Stelle die Stirn runzelst und misstrauisch wirst, dann kann ich das gut nachvollziehen. Solche Unternehmen kannst du somit genauso behandeln wie Dorftratschen (m/w/d) und stadtbekannten Lautsprecher:innen – am besten meiden. Wenn es nicht anders geht, dann eben nur jene Informationen übermitteln, von denen du kein Problem hättest, wenn sie Morgen in der Zeitung (oder moderner: am Online-Pranger) stünden.
Das Recht auf Privatsphäre in der Fotografie
Wie bekomme ich nun die Kurve zur Fotografie und Reisebranche, nachdem ich schon sehr auf das Persönliche eingegangen bin? Gar nicht? Egal! Dann erfolgt eben hier der harte Cut. Nun: Auf Fotos können gelegentlich auch uns fremde Menschen abgebildet sein – sei es in der Streetfotografie, Reisefotografie oder auch Eventfotografie. In der Fotografie ist die Lage deshalb besonders sensibel, weil Bilder sofort sehr konkret in die Privatsphäre eingreifen können. In Österreich schützt das Recht am eigenen Bild davor, dass Fotos veröffentlicht werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden. Dabei zählen auch Bildunterschriften und der Gesamtzusammenhang. Besonders bei erkennbaren Personen ist deshalb Zurückhaltung klug, und bei Werbezwecken oder anderen (vermeintlich heiklen) Konstellationen sollte man Zustimmung möglichst immer vorher einholen.

Die EU hat sich bei der DSGVO schon etwas dabei gedacht – oder?
Die DSGVO ist deshalb nicht zufällig so gebaut, wie sie ist. Sie folgt dem Grundgedanken, dass personenbezogene Daten nur zweckgebunden, transparent sowie auf das notwendige Maß verarbeitet werden dürfen. Dass eben sogenannte Betroffene dementsprechende Rechte auf Auskunft, Löschung und Widerspruch haben. Die DSGVO ist somit ein Versuch, dir die Macht über deine eigenen Daten ein Stück weit zurückzugeben. Aus einer anderen Perspektive heraus könnte man aber auch festhalten, dass die DSGVO versucht, den Machtmissbrauch durch den unkontrollierten Handel personenbezogener Daten Einhalt zu gebieten. Uns muss dann auch klar werden, dass das für Fotos ebenfalls gilt. Denn die Privatsphäre endet nicht an der eigenen Haustür und auch nicht am Rand der Kamera. Gerade dort, wo Menschen, Bilder, Orte und Reichweite zusammenkommen, wird deutlich, dass Datenschutz nicht nur ein juristisches Thema, sondern auch eine Frage von Respekt ist.
Die Irrungen und Wirrungen bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen wird es oft unübersichtlich, weil sich rechtliche, organisatorische und kommunikative Fragen überlagern. Österreichische Quellen betonen, dass bei der Veröffentlichung von Fotos die berechtigten Interessen der Abgebildeten maßgeblich sind. Bei Versammlungen, Großveranstaltungen oder wenn Personen nur Beiwerk sind, kann es Ausnahmen geben, aber das ist immer eine Einzelfallfrage. Genau deshalb ist die Praxis so uneinheitlich: Es kann nicht für jedes Event immer ein und dieselbe Lösung geben. Wenn man also ein Event plant, denkt man für gewöhnlich das fotografische Setting gleich mit.
Die Streetfotografie zwischen authentischen Momenten und Privatsphäre
Streetfotografie lebt von der Spontaneität des öffentlichen Raums. Doch Bilder von Personen dürfen in Österreich nicht so verbreitet werden, dass berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden. Das bedeutet für die Streetfotografie: Nicht jede Aufnahme ist verboten. Aber die Veröffentlichung kann dann problematisch werden, wenn eine Person klar erkennbar und zugleich in einer peinlichen, sensiblen oder entwürdigenden Situation gezeigt wird.
Das heißt wiederum im Umkehrschluss: Ein Mensch als Teil einer Szene wird oft eher unkritisch betrachtet, ein Mensch als eigentlicher Bildinhalt ist deutlich sensibler. Häufig genannte Ausnahmen sind etwa künstlerische Zwecke, Beiwerk, öffentliche Versammlungen oder Situationen mit klar erkennbarem Informationsinteresse. Bei stark persönlichen, intimen oder sensiblen Motiven wird die Einwilligung wichtiger. Gerade in der Streetfotografie ist daher nicht nur der Aufnahmeort wichtig, sondern auch Komposition, Kontext und spätere Verwendung.

Das Recht auf Privatsphäre in der Reisebranche
In der Reisebranche wird Privatsphäre schnell zu einer Frage von Verantwortung. Schon die Wahl, welche Orte, Personen und Routinen man zeigt, kann dazu führen, dass private Räume öffentlicher werden, als es für die Betroffenen gut ist. Für Reiseinhalte heißt das: nicht nur an den eigenen Content denken, sondern auch an Menschen vor Ort, lokale Belastungen und daran, was durch Sichtbarkeit ausgelöst wird. Ein Interview mit einem deutschen Rechtsanwalt ist mir bei der Recherche dieses Blogbeitrags besonders in Erinnerung geblieben. Daraus kann ich entnehmen, dass zwischen einer relativ klaren Gesetzgebung (auch auf europäischer Ebene) und der Umsetzung dieser Regelungen durch diverse Unternehmen, Creators und auch Privatpersonen durchaus ein erheblicher Umsetzungs-Gap herrscht.
Der Mythos der vermeintlichen Geheimtipps
Sogenannte „Geheimtipps“ sind oft gar nicht geheim, sobald sie in Social Media zirkulieren. Mehrere Quellen verweisen darauf, dass soziale Medien und Influencer dazu beitragen, vormals wenig bekannte Orte breiter sichtbar zu machen und so den Overtourism vor Ort zu verstärken. Auf Globetrotter z. B. wurde darüber ein lesenswerter Beitrag geschrieben. Du könntest den Sachverhalt zugespitzt auch so sehen: Das Problem ist nicht, dass viele Menschen persönliche Erlebnisse auf Reisen teilen – sondern dass sie manchmal vergessen, dass Sichtbarkeit eben Konsequenzen hat. Warum blogge ich trotzdem von Orten, von meinen Reisen und vom Fotografieren? Weil ich mir über die Konsequenz meines Handelns bewusst bin. Und weil ich seit einiger Zeit nur noch jene Orte zeige, die ein ganz bestimmtes Publikum ansprechen.

Will ich denn immer zeigen, wo genau ich bin?
Diese Frage, die ich hier so provokant in den Raum stelle, ist in der heutigen Zeit wichtig, weil Ortssichtbarkeit eben nicht neutral ist. Offizielle Hinweise zur Onlinesicherheit legen uns allen nahe, so wenig Daten wie möglich zu veröffentlichen und Standortinformationen nur sparsam freizugeben. Denn gerade solche Informationen erlauben anderen Personen (von denen wir vielleicht nicht einmal wollen, dass sie alles über uns wissen) Rückschlüsse auf Gewohnheiten, Aufenthaltsorte und Routinen. Im Reisekontext kommt noch hinzu, dass exakte Ortsangaben sensible Plätze überlasten können. Weniger Präzision kann also auch ein Beitrag zum Schutz von Menschen, Orten und Natur sein.
Zurück zur Fotografie – und zur generativen KI

Ich gehe inzwischen relativ sparsam mit persönlichen Aufnahmen von mir im Netz um. Zeige mich privat lieber etwa aus seitlicher Perspektive oder von hinten aus dem Fenster schauend. Ein Grund, warum ich das neuerdings so handhabe, liegt auf der Hand: Die generative KI, die (fast) alles im World Wide Web zu sogenannten Trainingszwecken nutzt, erstellt inzwischen erstaunlich gute Grafiken. Diese hier, die ich auch – und ganz bewusst – als Titelbild dieses Beitrags verwende, habe ich mit Canva AI erstellen lassen.
Mich regt dieses Bild zum Nachdenken an und bestärkt mich zudem in meiner Einschätzung, auch künftig eher weniger Bilder von mir zu veröffentlichen, auf denen mein Gesicht klar erkennbar ist. So fasziniert ich von dieser Grafik auch bin (den Text habe ich entsprechend eingefügt und angepasst), stellt sich für mich die Frage: Will ich denn, dass mein Gesicht mal in ähnlicher Form in einem KI-generierten Bild auftaucht? Natürlich kommt es auf den Kontext an. In einem, aus meiner Sicht, positiven Zusammenhang hätte ich vermutlich wenig Probleme damit.
Nun bekomme ich durchaus mit, womit sich die Öffentlichkeit derzeit befasst: AI Slop, Deepfakes und vieles, vieles mehr. Was uns einige wenige Menschen eben einbrocken, die eine eigentlich spannende Technologie völlig missbrauchen. Da kann man es sich schon zwei mal überlegen, ob man wirklich will, dass das eigene Gesicht zu Trainingszwecken für eine KI verwendet wird. Und weil ich die folgende, sicherlich überspitzt formulierte Aussage nun bereits häufiger in mehreren Sprachen gelesen habe, möchte ich sie hier auch widergeben: Wer vermisst denn die Zeit, wo die Abkürzung „AI“ mal für „Adobe Illustrator“ stand? Bevor jetzt Missverständnisse entstehen: Nein, ich bin nicht genervt von generativer KI. Ich bin genervt von Menschen, die diese Technologie für negative Zwecke missbrauchen.
Fazit: Privatsphäre ist (k)eine persönliche Befindlichkeit.
Zusammenfassend stelle ich für mich fest, dass mein Gefühl, ein Recht auf Privatsphäre zu haben, durchaus gerechtfertigt ist. Nicht jeder Mensch ist einem tatsächlich wohlgesonnen, darum ist es besser, nicht mehr allzu offen (und schon gar nicht ungefiltert) Live-Updates von sich zu geben. Man kann sich gut dagegen schützen, das Gesprächsthema gelangweilter Menschen zu sein, die ihr Leben scheinbar so gestalten, dass sie nichts Besseres zu tun haben. Dann ist das so – nur eben ohne mich. Ich will in deren Leben weder eine Haupt- noch Nebenrolle spielen. Am Liebsten gar keine Rolle! Sie mögen weiter sudern und sich in ihren eigenen Dreck suhlen. Sie mögen sich weiterhin für die Allerbesten und Unfehlbaren halten. Sollen sie doch – ihr Leben, nicht meins.
Respekt der Privatsphäre: Reisen und Fotografie
Besonders berücksichtigt werden sollte das Recht auf Privatsphäre zudem auch in der Fotografie und auf Reisen. Klar, Menschen sorgen häufig dafür, dass die Aufnahme glaubwürdiger und lebendiger erscheint. Dennoch sollte das Respektieren der Privatsphäre an erster Stelle stehen. Ein weiterer Grund, nicht mehr allzu oft Selfies von sich ins Netz zu stellen ist das sogenannte Trainingsverhalten von KI. Die kann, je nach Anfragen bzw. Prompts, aus solchen Fotos etwas vermeintlich „Neues“ erstellen – sowohl im negativen wie im positiven Sinne. Eben darum möchte ich diverse Künstliche Intelligenzen nicht verteufeln. Sie haben definitiv auch ihre guten Seiten.
Recht auf Privatsphäre – auch aufgrund von (oder trotz) Social Media
Mir ist bewusst, dass diese Privatsphären-Thematik nicht neu ist. Viele renommierte Journalist:innen, bspw. die Süddeutschen Zeitung, die ZEIT, der FALTER und viele andere tolle Medienschaffende, haben sie in allen möglichen medialen Formaten recherchiert, diskutiert und visualisiert. Es gibt Menschen, die ihre Konsequenzen daraus gezogen haben. Doch es sind noch einige, die diese Warnungen (ob bewusst oder unbewusst) ausblenden. Vielleicht braucht es wieder eine Erinnerung eines gewissen Jan Böhmermann, um uns daran zu erinnern, dass wir unsere Privatsphäre, egal ob im Digitalen oder in der realen Welt, besser schützen sollte. Auch wenn ich mich von der polemischen Aussage „Enteignet Facebook!“ distanziere (weil die Forderung nach einer „public ownership“ aktuell fast fatalere Folgen hätte) – der Inhalt des Videos geht wesentlich tiefer in die Materie hinein, als es das reißerische Thumbnail erahnen lässt. Es ist ein kleiner Denkanstoß zum Ende dieses Beitrags.