Eine Drohne zu fliegen und dabei schöne Bilder aufzunehmen, bereitet sehr viel Freude. Mit der Freude am Fliegen und Fotografieren mit der Drohne kommt allerdings auch die Verpflichtung, sich ordnungsgemäß über die rechtlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen zu informieren. Daher aktualisiere ich meinen letzten Blogbeitrag über die Nutzung von Drohnen und biete hier einen hoffentlich kompakten Überblick darüber, was geht – und was eben nicht geht. Sich vor dem Abflug zu informieren kann einem schließlich so manche Perspektive eröffnen. Und so manch Legende als das auflösen, was sie vermutlich ist – ein Märchen.

Rechtliche Aspekte vor dem Abflug

Mit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) gelten in Österreich seit 2021 einheitliche Regeln für den Betrieb von Drohnen. Diese Regelungen wurden bis 2025 weiter präzisiert. Wer in Österreich eine Drohne fliegen möchte, muss vor dem Abflug folgende rechtliche Punkte beachten:

  • Registrierungspflicht: Jeder Betreiber einer Drohne, die mit Sensoren (z. B. Kamera) personenbezogene Daten erfassen kann, muss sich bei der Behörde registrieren – unabhängig vom Gewicht, also auch bei Mini-Drohnen unter 250 g.
  • CE-Klassenkennzeichnung: Neue Drohnen müssen eine CE-Klassenkennzeichnung (C0–C4) besitzen. Für ältere Modelle ohne CE-Kennzeichnung gelten Übergangsregelungen.
  • Kennzeichnungspflicht: Die zugeteilte Registrierungsnummer muss gut sichtbar an jeder Drohne angebracht werden.
  • Einhaltung der Flugzonen: Es gibt No-Fly-Zones, etwa in der Nähe von Flughäfen, Militäranlagen oder Menschenansammlungen. Diese müssen unbedingt beachtet werden. Die Austro Control Dronespace-Karte bietet dir einen wunderbaren Überblick. Beachte, dass manche No-Fly-Zones entweder dauerhaft eingerichtet oder in Einzelfällen zeitlich begrenzt gelten. Vergewissere dich also vor dem Abflug, ob du mit der Drohne abheben darfst.
  • Führerscheinpflicht: Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich ist ein Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder EU-Fernpilotenzeugnis A2) verpflichtend – hierzu später in einer übersichtlichen Tabelle mehr.

Versicherungspflicht und Versicherungsdetails

Um die Drohne überhaupt registrieren zu können, muss man vorher eine Versicherung abschließen bzw. nachweisen, dass man diese beantragt hat. Von daher gilt vor dem Abflug: In Österreich ist der Abschluss einer speziellen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für jede Drohne gesetzlich vorgeschrieben – eine normale Privathaftpflicht reicht nicht aus. Die wichtigsten Anforderungen:

  • Pflichtversicherung: Jede Drohne muss einzeln (mit Seriennummer, Modell, Gewicht) versichert werden, nicht der Pilot oder Betreiber als Person.
  • Deckungssumme: Mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR), empfohlen werden 1 Mio. Euro oder mehr.
  • Gültigkeit: Die Versicherung muss im gesamten EU-Raum gültig sein.
  • Gefährdungshaftung: Die Versicherung zahlt auch bei Schäden ohne Verschulden des Piloten (z. B. plötzlicher Windstoß).

Zusätzlich kann eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden, die Schäden an der eigenen Drohne abdeckt – das ist jedoch freiwillig.

Vor dem Abflug - Südsteirische Weinstraße - © ausgeglichen unterwegs, April 2025
Wenn man vor dem Abflug sich mit allen wichtigen Aspekten befasst hat, steht einem solch entspannten Flug wie dieser hier in der Südsteirischen Weinstraße (fast) nichts mehr im Weg (Aufnahme: © ausgeglichen unterwegs, April 2025).

Übersicht: Drohnentypen, Gewichtsklassen und rechtliche Anforderungen

Da es hierzu immer wieder unterschiedliche Angaben gibt, möchte ich mit dieser Tabelle einen möglichst vereinfachten Überblick darüber bieten, unter welchen Umständen diverse rechtlichen Anforderungen zu erfüllen sind. Dabei bin ich vordergründig auf das Gewicht und die Zertifizierung der Drohnen eingegangen. Es gibt auch Regelungen, die die potenzielle Geschwindigkeit von Drohnen berücksichtigt. Informiere dich diesbezüglich auf dem Webauftritt der Austrocontrol darüber.

KlasseGewichtRechtliche Grundlagen (Österreich/EU)RegistrierungVersicherungFührerschein (A1/A3)Führerschein (A2)
C0< 250 gEU-Verordnung, LFG, Austro ControlJa (mit Kamera)JaNeinNein
C1< 900 gEU-Verordnung, LFG, Austro ControlJaJaJaNein (außer bei Flügen nahe an Personen)
C2< 4 kgEU-Verordnung, LFG, Austro ControlJaJaJaJa (für Flüge nahe an Personen)
C3< 25 kgEU-Verordnung, LFG, Austro ControlJaJaJaJa
C4< 25 kgEU-Verordnung, LFG, Austro ControlJaJaJaJa

Quelle: adaptiert nach dronespace.at, Stand: Juni 2025.

Fazit: Vor dem Abflug sich richtig informieren

Vor jedem Drohnenflug in Österreich musst du dich über die aktuelle Rechtslage informieren, deine Drohne registrieren, eine passende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abschließen und – je nach Drohnenklasse und Einsatzbereich – einen Drohnenführerschein erwerben. Die Einhaltung dieser Vorschriften schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit im Luftraum.