Die einen sind der Meinung, dass deren Sound nervt. Andere (wie mich) sind allerdings begeistert von den Möglichkeiten, die diese Geräte inzwischen bieten. Die Rede ist von Drohnen. Die Nutzung von Drohnen ist in den letzten Jahren enorm gewachsen – von professionellen Anwendungen in der Kartographie bis hin zu Freizeitaktivitäten. Doch sowohl in Österreich als auch in der gesamten EU unterliegt der Einsatz strengen rechtlichen Regelungen. In diesem Beitrag geht es um die aktuellen Vorschriften in Österreich und auf europäischer Ebene. Worauf du achten musst, wenn du eine Drohne fliegen möchtest.
Nutzung von Drohnen in Österreich
In Österreich wird der Drohnenbetrieb durch die Austro Control und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (kurz: BMK) geregelt. Seit dem 1. Januar 2021 ist das Drohnenrecht in Österreich zudem relativ stark von der europäischen Drohnenverordnung beeinflusst, die EU-weit harmonisierte Regelungen einführt. Seit 2021 müssen Drohnen in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, die auf Risiko und Einsatzumgebung basieren. Das sind die Kategorien:
- Offene Kategorie: Keine speziellen Genehmigungen nötig, aber gewisse Einschränkungen, wie maximale Flughöhe von 120 Metern.
- Spezifische Kategorie: Genehmigung erforderlich, wenn das Risiko des Einsatzes erhöht ist (z.B. Flüge über Menschenmengen, Umweltmonitoring, etc.).
- Zertifizierte Kategorie: Für komplexe und risikoreiche Einsätze, wie z.B. der Transport von Gütern mit Drohnen.
Diese Klassifizierung wird von den EU-Drohnenverordnungen bestimmt, die ebenfalls in Österreich gelten (EU-Verordnung 2019/947). Wichtige Regel: Jede Drohne mit einem Gewicht über 250 Gramm muss bei der Austro Control registriert werden. Außerdem muss der Drohnenpilot in der offenen Kategorie eine Online-Schulung absolvieren und einen Test bestehen – also einen Drohnenführerschein erwerben.
EU-Drohnenverordnung 2024
So, und jetzt tauchen wir mal ein wenig ein in das europäische Recht. Denn das ist mindestens genauso wichtig wie die nationale Gesetzgebung. Mit der Verordnung (EU) 2019/947 und der (EU) 2019/945 hat die EU ein einheitliches System für den Drohnenbetrieb geschaffen. Ab 2024 gibt es jedoch einige Anpassungen, die von Piloten beachtet werden müssen:
- Einheitliche Registrierung: Drohnenpiloten müssen sich nur noch einmal registrieren – die Registrierung gilt in der gesamten EU. Achtung: Eine Versicherung der Drohne ist in Österreich verpflichtend!
- UAS-Betriebszonen: Bestimmte Zonen werden neu ausgewiesen, in denen Drohnenflüge eingeschränkt oder verboten sind. Diese Zonen können länderübergreifend gelten und werden digital in Echtzeit veröffentlicht.
- Remote ID-System: Ab 2024 müssen alle Drohnen mit einer Fernidentifikation ausgestattet sein, die in Echtzeit den Standort und Informationen zur Drohne übermittelt. Das heißt, dass deine Drohne im Flug im Prinzip für jeden sichtbar bist, der das Signal deiner Drohne empfangen kann.
Drohnenflüge und Privatsphäre
Ein besonders wichtiger Aspekt des Drohnenflugs ist der Schutz der Privatsphäre. Hier greifen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Drohnenpiloten müssen sicherstellen, dass sie keine personenbezogenen Daten ohne Erlaubnis erfassen. Besonders in besiedelten Gebieten ist Vorsicht geboten. Hier ein paar Tipps für DSGVO-konforme Drohnenflüge:
- Einholen der Einwilligung: Wenn du Aufnahmen von einzelnen Personen machst, hole immer deren Einwilligung ein. Wenn du bei der Veröffentlichung einer Aufnahme nicht die ausdrückliche Einwilligung aller Personen hast und auf Nummer Sicher gehen willst, dann kannst du einzelne Personen in einem Programm deiner Wahl anonymisieren.
- Flugprotokolle führen: Dokumentiere jeden Flug und die Verwendungszwecke der Aufnahmen. Falls du eine DJI-Drohne fliegst, dann wird das in der App automatisch mitprotokolliert. Trotzdem würde ich eine zusätzliche Dokumentation der Flüge über die Dronespace-App empfehlen.
- Flüge über Siedlungen: Die DSGVO ist in bewohnten Gebieten besonders strikt. Daher solltest du möglichst auf Drohnenflüge in solchen Zonen verzichten. Solltest du allerdings einen Auftrag sowie die ausdrückliche Erlaubnis der Besitzenden haben und das Siedlungsgebiet nicht in einer No-Fly-Zone liegen, dann fliege besonders vorsichtig.
Fluggenehmigungen und No-Fly-Zones
Ein heikles Thema – aber auch dieses gehört angesprochen. Denn in Österreich gelten strenge Vorschriften für Drohnenflüge in bestimmten Zonen. Du darfst beispielsweise nicht ohne Sondergenehmigung in der Nähe von Flughäfen, militärischen Einrichtungen, kritischer Infrastruktur oder Naturschutzgebieten fliegen. Über die Austro Control kannst du dich vor jedem Flug über sogenannte No-Fly-Zones, die auch No-Drone-Zones genannt werden, informieren.
Wo kommen No-Drone-Zones vor?
In Wien, Graz und anderen Städten gibt es besonders viele Sperrzonen. Aber auch in kleinen Städten und Ortschaften, die einen Hubschrauber- und Flugplätze haben, oder in denen Krankenhäuser stehen, gibt es diese Sperrzonen. Die Nutzung von Drohnen ist darin strikt verboten. Gute Apps, um sich diese Zonen anschaulich visualisieren zu lassen, sind die Dronespace-App (als Desktop-Version auch verfügbar) von Austro Control und mit Abstrichen auch die Drohnen-Info vom ÖAMTC.
Fazit: Die Nutzung von Drohnen ist eine Wissenschaft für sich.
Die Gesetzeslage rund um Drohnenflüge in Österreich und der EU wird immer komplexer, aber auch klarer. Mit den richtigen Schulungen, Registrierungen und unter Einhaltung der DSGVO kannst du Drohnen weiterhin sicher sowie effektiv nutzen. Wenn du dir nicht ganz sicher bist, welche Regelungen für dein Drohnenprojekt gelten, dann wende dich an die Austro Control oder informiere dich über die EU-Vorschriften. Was klar wird: Eine Drohne sollte man nicht einfach mal so zu Weihnachten verschenken. Doch wenn man sich der Verantwortung bewusst ist, dann macht das Fliegen von Drohnen einfach Spaß. Interessierst du dich auch für Drohnenfotografie und möchtest dich mit jemanden austauschen? Dann schreibe mir doch direkt über mein Kontaktformular. 🙂